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   BGH, 08.06.1967 - KZR 2/66   

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https://dejure.org/1967,2312
BGH, 08.06.1967 - KZR 2/66 (https://dejure.org/1967,2312)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1967 - KZR 2/66 (https://dejure.org/1967,2312)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1967 - KZR 2/66 (https://dejure.org/1967,2312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung eines Gebrauchsmusters für eine Gymnastiksandale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1967, 676
  • BB 1967, 902
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BGH, 08.06.1967 - KZR 2/66
    Die Verwendung des in den Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens nicht einmal enthaltenen Beweisprotokolls aus einem Rechtsstreit, an dem die Beklagte nicht beteiligt war, konnte die von der Beklagten gewünschte Vernehmung des Zeugen Le. indessen nicht ersetzen (vgl. BGHZ 7, 116).
  • BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59

    Kartellrechtliche Vorfragen. Zuständige Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 08.06.1967 - KZR 2/66
    Das Berufungsgericht, dessen erkennender Senat zugleich Kartellsenat ist und seine Entscheidung unter Beachtung der in dem Urteil BGHZ 31, 162 aufgestellten Grundsätze erlassen hat, ist der Auffassung, daß der Auskunftsanspruch der Klägerin sich aus § 5 des Vertrags der Parteien vom 1. Juni 1961 ergebe.
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
    Denn eine Lizenz kann in einem sachlich beschränkten Umfang derart gewährt werden, dass eine Nutzungsberechtigung lediglich für eine bestimmte unter den Schutzbereich fallende Verwendungsweise einer Vorrichtung oder eines Verfahrens gewährt wird (BGH, GRUR 1967, 676 (679) - Gymnastiksandale; Deichfuß/ Tochtermann, in: Benkard, PatG, Kommentar, 12. Auflage, 2023, § 15, Rn. 69 und Rn. 73).
  • BGH, 07.07.1992 - KZR 28/91

    Umfang der Formnichtigkeit bei Abänderung eines Patentlizenzvertrages

    Darauf, daß eine solche regionale Beschränkung des Lizenznehmers nach § 20 Abs. 1 Halbsatz 2 GWB nicht über den Inhalt des Schutzrechts hinausgeht, kommt es nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 24.02.1975 - KZR 3/74, WuW/E BGH 1356, 1357 - Werkstück-Verbindungsmaschinen; Urt. v. 08.06.1967 - KZR 2/66, WuW/E BGH 1107, 1108 - Gymnastiksandale).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2018 - 15 U 29/17
    Eine solche Verbundenheit besteht bei einem Lizenzvertrag, mithin wenn der Patentinhaber dem Dritten eine Lizenz am Klagepatent erteilt hat und der Lizenznehmer im Rahmen der erteilten Lizenz handelt (BGH, GRUR 1967, 676; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2010 - 2 U 131/08 - interframe dropping).
  • BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69

    Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen

    Bei einer anderen Auslegung des Gesetzes würde der Sinn der Vorschrift verfehlt, der in erster Linie darin zu sehen ist, daß den Kartellbehörden und Gerichten eine Überprüfung des gesamten Vertrages unter dem Gesichtswinkel des § 18 GWB ermöglicht werden soll (zum gleichen Zweck des Erfordernisses der Schriftform für Verträge der in § 20 GWB bezeichneten Art vgl. auch das Urteil des Senats vom 8. Juni 1967, KZR 2/66, GRUR 1967, 676 - "Gymnastiksandale" -).
  • BGH, 18.05.1982 - KZR 15/81

    Schriftform eines Vertrages mit sich aus dem Vertragszweck oder aus Treu und

    Das folgt aus der Bedeutung des § 34 GWB , die darin besteht, daß die schriftliche Abfassung des vollständigen Inhalts der getroffenen Vereinbarungen den Kartellbehörden und Gerichten die umfassende Kenntnisnahme von Ausmaß, Tragweite und Auswirkungen der abgesprochenen Wettbewerbsbeschränkungen gestatten soll (vgl. BGH GRUR 1967, 676, 680 - Gymnastiksandale; BGHZ 54, 145 - Biesenkate; BGHZ 72, 371, 377 - Butaris; BGHZ 77, 1 - Preisblätter).
  • BGH, 26.06.1972 - KZR 64/71

    Ausschließliche Einführung und Veräußerung von Waren (Großkücheneinrichtungen) -

    Da aber der Zweck der nach § 34 GWB gebotenen Schriftform in erster Linie darin besteht, für die Kartellbehörde und Gerichte die Möglichkeit zu schaffen, jeweils auf Grund des Gesamtinhalts des einzelnen Vertrags die wettbewerbsbeschränkenden Verpflichtungen der am Vertrag Beteiligten zu prüfen (BGH GRUR 1967, 676 = BB 1967, 902 "Gymnastiksandale"; BGH WuW/E BGH 900, 902 = GRUR 1968, 219 "Getränkebezug"; BGHZ 53, 304, 306) [BGH 26.02.1970 - KZR 5/69] , wäre ein Vertragsinhalt entsprechend der hier erörterten Auslegung nicht von dem schriftlich niedergelegten Parteiwillen erfaßt.
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/65

    Verstoß gegen das Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit durch Einlegung einer

    Mit Rücksicht hierauf hat der Senat hinsichtlich derjenigen Verträge, die Beschränkungen, der in § 20 GWB bezeichneten Art enthalten, angenommen, daß die Formvorschrift des § 34 GWB insoweit nicht nur für die beschränkenden Vertragsbestimmungen selbst, sondern für den gesamten Vertragsinhalt gilt (BGH BB 1967, 902).
  • BGH, 24.02.1975 - KZR 3/74

    Formbedürftigkeit eines Lizenzvorvertrages wegen Beschränkungen im

    Die Formvorschrift betrifft danach, soweit sie auf § 20 GWB Bezug nimmt, schon nach ihrem Wortlaut nicht nur Verträge, die dem Lizenznehmer über den Inhalt des Schutzrechts hinausgehende Beschränkungen auferlegen, sondern ganz allgemein solche Verträge, die dem Lizenznehmer Beschränkungen im Geschäftsverkehr auferlegen (BGH GRUR 1967, 676, 680 - Gymnastiksandale).
  • OLG Celle, 10.01.1975 - 2 U 114/73

    Automatenaufstellungsvertrag; Schriftformerfordernis des

    Der Schriftform bedarf daher der gesamte Vertrag, nicht nur derjenige Teil, der die Beschränkung im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 2 GWB enthält (BGH LM Nr. 2 zu § 34 GWB "Getränkebezug" ; BGH GRUR 1967, 676 = BB 1967, 902 "Gymnastiksandale" ; BGHZ 53, 304; 54, 145 [BGH 09.04.1970 - KZR 7/69] "Biesenkate II" ; BGH WuW/E 1972, 706 = NJW 1972, 1712 "Großkücheneinrichtung" ; BayObLG …
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